Liebe Patienten,
Seit 25. Mai 2018 gilt die aktuelle europäische Datenschutzverordnung DSGVO.
In diesem Zusammenhang sind wir verpflichtet, Sie über Art, Umfang und den Zweck der von uns erhobenen, personenbezogenen Daten, sowie der Dauer der Speicherung und Möglichkeiten der Löschung zu informieren.
Wir erheben und speichern als Betreiber der Domain „zahnaerzte-klein.de“ und der dort angebotenen Dienste personenbezogene Daten, sobald über diese Domain eine Anfrage an unsere Praxis gestellt wird oder telefonisch ein Termin bei uns vereinbart wird. Soweit diese Daten zu einem Zweck verarbeitet und/oder genutzt werden, der nach den gesetzlichen Vorschriften Ihre Einwilligung erfordert, werden wir diese Einwilligung vorab von Ihnen einholen und protokollieren.
Sie können Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft formlos mittels Kontaktaufnahme unter den unten genannten Kontaktdaten widerrufen. Im Übrigen haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Auskunft gibt die Praxis unter den unten aufgeführten Kontaktdaten.
Wir sind bestrebt, Ihre personenbezogenen Daten technisch und organisatorisch so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation via E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns indes aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.
Datenschutzverantwortliche Art. 4 Nr. 7
Dr. Lutz Klein
Dr. Claudia Klein
Im Stillen Winkel 8
45149 Essen
0201-715415
Speicherung in der Praxisverwaltungs-Software
Über den Anmeldebogen und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der gesetzlichen Krankenkassen werden Ihre persönlichen Adressdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) in unsere Praxisverwaltung-Software aufgenommen. Hier wird Ihre Patientenakte geführt, Termine vergeben, die Behandlung dokumentiert und die erbrachten zahnärztlichen Leistungen berechnet.
Weitergabe an unser Zahntechniklabor
Wenn Zahnersatz angefertigt werden soll, muss Ihr Name zur Erstellung eines personalisierten Kostenvoranschlages und zur abschließenden Rechnungslegung an das entsprechende Zahntechniklabor weitergegeben werden. Bei gesetzlich versicherten Patienten wird zusätzlich nach GKV-Vorgaben noch eine individuelle sogenannte XML-Nummer zur Abrechnung erstellt und an das Labor übermittelt.
Übertragung der Leistungsdaten zum Zweck der Abrechnung
Bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung werden die erbrachten Leistungen über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Dies erfolgt über unsere Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) oder bei Unfällen direkt mit dem Sozialversicherungsträger . Dazu werden über ein spezielles gesichertes Zugangs-Portal die für die Abrechnung relevanten Daten (persönliche Daten und Leistungsdaten) verschlüsselt übertragen.
Bei Patienten der privaten Krankenversicherung erfolgt keine solche Übertragung. Sie erhalten Ihre Rechnungsunterlagen direkt von uns mit der Post.
Weitergabe an Ärzte anderer Fachrichtungen
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, Behandlungsunterlagen, wie Röntgenbilder, zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen etwa an Kieferorthopäden oder Kieferchirurgen weiterzugeben. Dies erfolgt von unserer Seite nur nach ausdrücklicher Absprache mit Ihnen. Aus Gründen der Sicherheit werden dabei Ihre personenbezogenen Daten und die eigentliche Bilddatei in verschlüsselten Dateien übertragen.
Weitergabe im Rahmen unseres Mahnwesens an unseren Rechtsanwalt
Im Falle von nichtbeglichenen Rechnungen werden im Rahmen unseres Mahnwesens Daten im Zusammenhang mit offenen Honorarforderungen zwecks Regelung an unseren Anwalt übergeben. Eine Weitergabe über den Rechtsweg hinaus (Schuldnerdatenbanken) erfolgt nicht.
Dauer der Speicherung
Gesundheitsdaten müssen per Gesetz von uns bei jeder Behandlung erhoben und mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei Daten von Kindern setzt diese Frist erst mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres ein. Dies gilt für die Einträge der Patientenakte und für Röntgenaufnahmen gleichermaßen. Aus haftungsrechtlicher Sicht müssen Behandlungsdaten sogar 30 Jahre gespeichert werden BGB § 199/2.
Löschung der Daten
Eine Löschung der Patientendaten kann aus den o.g. Gründen erst nach Ablauf der entsprechenden gesetzlichen Fristen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf eine Löschung zu einem früheren Zeitpunkt besteht daher nicht.
Auswirkung bei Verweigerung der Zustimmung zur Datenverarbeitung
Im Falle einer Verweigerung der Zustimmung zur Datenverarbeitung können wir unseren vom Gesetzgeber vorgeschriebenen berufsrechtlichen Dokumentationspflichten nicht nachkommen. Eine Behandlung muss dann von uns abgelehnt werden. Das gilt auch für Behandlungen im Notfall.
Ärztliche Schweigepflicht
Alle erhobenen Gesundheitsdaten unterliegen der zahnärztlichen Schweigepflicht. Auskünfte an Dritte, damit sind auch private Versicherungsunternehmen gemeint, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Entbindungserklärung.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
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Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, haben wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit auf Grundlage von Art. 28 DSGVO i.V.m. den EU-Standard-Vertragsklauseln abgeschlossen.
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